Meine Meinung.

Reform der Grundsteuer [2024-02-24]
FotoVielleicht haben Sie es schon mitbekommen, dass Finanzsenator Evers (CDU) in dieser Woche eine Anpassung der Grundsteuerreform vorgestellt hat. Die Reform geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück, der die bisherige Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Hauptgrund für diese Entscheidung war, dass die Werte zur Bemessung der Steuerlast stark veraltet waren und teilweise noch aus den 1930ern stammen.

Der inzwischen abgewählte rot-grün-rote Senat hatte sich für das Bundesmodell von Olaf Scholz (SPD) entschieden, dass nicht nur sehr kompliziert ist und viele Angaben nötig macht, sondern auch Eigentümer und Mieter im Ostteil Berlins ungleich stärker belastet hätte. In Pankow etwa wäre die Steuerlast für ein durchschnittliches Einfamilienhaus um bis zum 5-fachen angestiegen.

Mit der Umsetzung und der nun angekündigten Anpassung der Reform werden wir sicherstellen, dass sich die Wohnkosten in Berlin nicht noch weiter deutlich verteuern. Die Steuerlast wird für die allermeisten in etwa gleichbleiben oder sich nur leicht erhöhen. Das erreichen wir durch folgende Maßnahmen, die ich bereits 2021 vorgeschlagen habe:

➡️Der Hebesatz wird ab 2025 von 810% auf 470% fast halbiert

➡️Die Steuermesszahl für Wohngebäude wird gegenüber gewerblich genutzten Objekten reduziert

➡️Die von mir geforderte Härtefallregelung für selbstgenutztes Wohneigentum ermöglicht eine Stundung bzw. Senkung der Grundsteuer bei Existenzbedrohung

➡️Für Kleingärtner wird die Grundsteuer entfallen, wenn ihre Laube eine überdachte Fläche von 24m² nicht überschreitet🙂

Aktuell bereite ich eine Infoveranstaltung zum Thema in den kommenden Wochen vor, bei der auch Senator Evers anwesend sein wird und alle Fragen beantworten wird.
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